FAQ

- Gründungskosten budgetieren
- Firmennamen festlegen
- Stammkapital, Stammeinlagen, Liberierung (Einzahlung Bar- und/oder Sacheinlagen) festlegen
- Gesellschafter und Geschäftsführung bestimmen
- Bank für Sperrkonto für Stammeinlagen bestimmen, Konto eröffnen
- Firmenname abklären (Handelsregisteramt)
- Gründungsurkunde, Statuten etc. erstellen
- Gründungsakten zur Vorprüfung an Notar und Handelsregisteramt, evtl. Bereinigung
- Falls Revisionsstelle bestimmt wurde: Annahmeerklärung verlangen
- Durchführung der Gründungsversammlung
- Anmeldung beim Handelsregisteramt
- Freigabe der Stammeinlage bei der Bank (Handelsregisterauszug vorweisen)
- Falls Sie Personal beschäftigen (auch Sie selber als Gründer gelten als angestellt): Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse und Abschluss der obligatorischen Versicherungen für BVG und UVG
- Mehrwertsteuer-Nummer bei der Eidg. Steuerverwaltung beantragen
Vorteile:
- Relativ geringes Grundkapital erforderlich (mind. CHF 20’000).
- Haftung: Beschränkt auf das (voll einbezahlte) Stammkapital.
- Geschäftsname: Freie Namenswahl, Zusatz „GmbH“ muss aber enthalten sein.
- Gründung: Nur eine Gründungsperson notwendig.
- Steuerprogression: Spaltung des Gewinns (Lohn der Gesellschafterinnen und Gesellschafter gilt bei der GmbH als Aufwand) kann die Progressionsspitze brechen.
- Verkauf Stammeinlage: Der daraus entstehende Kapitalgewinn ist steuerfrei.
- Eine GmbH kann ohne Liquidation in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden.
Nachteile:
- Doppelbesteuerung auf Ertrag und Kapital der GmbH sowie Einkommen und Vermögen des Gesellschafters.
- Gründung: Höhere Gründungskosten als bei Einzelfirma.
- Publizität: Organe, Kapital und Stammeinlagen sind im Handelsregister öffentlich einsehbar.
- Erhöhter Verwaltungsaufwand: Protokolle, Gesellschafterversammlung, Steuerformulare etc.
Alle Unternehmen sind zu einer ordentlichen Buchhaltung (vollständige Bilanz und Erfolgsrechnung samt Belegen) verpflichtet, die sich im Handelsregister eintragen lassen müssen. Aus der Buchhaltung müssen Vermögenslage, Schulden, Forderungen und Betriebsergebnisse pro Jahr ersichtlich sein. Im Handelsregister einzutragen haben sich:
- GmbH, AG, Genossenschaften und Vereine (bei Gründung)
- Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
- Einzelfirmen ab einem Jahresumsatz von CHF 100´000
Wir empfehlen jedoch allen Unternehmen, welche gemäss OR im HR nicht eintragungs- und somit nicht buchführungspflichtig sind, eine ordnungsgemässe Buchhaltung zu führen (z. B. mit Atlanto). Denn diese eignet sich auch ausgezeichnet als Führungs- und Kontrollinstrument.
Die Konkurseröffnung wird immer durch das Konkursgericht verfügt. Das Konkursamt ist am Konkurseröffnungsverfahren nicht beteiligt, es ist nur verantwortlich für die Durchführung des Konkurses.
Sie erhalten die provisorische Rechnung für das aktuelle Jahr Ende Mai des aktuellen Jahres. Wenn Sie die Steuererklärung für das Vorjahr bis Ende Mai des aktuellen Jahres einreichen, wird die provisorische Rechnung für das aktuelle Jahr aufgrund der Faktoren der Steuererklärung des Vorjahres erstellt. Wenn Sie die Steuererklärung für das Vorjahr später einreichen, werden für die provisorische Rechnung des aktuellen Jahres die Faktoren gemäss Steuererklärung des Vorvorjahres verwendet.
Vereinbaren Sie mit uns eine Zahlungsabmachung. Bitte beachten Sie aber, dass bei Ratenzahlungen und Stundungen die Zinsen zu Lasten des/der Steuerpflichtigen weiterlaufen.
Ein Antrag für ein Zahlungsabkommen oder eine Stundung der direkten Bundessteuer kann online eingereicht werden. Auch ein Antrag für eine korrigierte provisorische Rechnung oder eine Adressänderung, sowie sonstige Mitteilungen bez. der direkten Bundesssteuer, können online eingereicht werden. Sie können all dies im Online-Schalter der direkten Bundessteuer vornehmen.
Ja. Der Fälligkeitstermin bleibt unverändert, auch wenn gegen die Veranlagungsverfügung Einsprache oder Beschwerde erhoben wurde (vgl. DBG Art. 161 Abs. 5). Die Verzinsung auf einer nicht fristgerecht bezahlten Rechnung beginnt in jedem Fall am Folgetag nach Ablauf der Zahlungsfrist.